Mietrückstand: ordentliche Kündigung
Ein Mietrückstand ist eine Situation, die für Vermieter sehr ärgerlich sein kann. Wenn ein Mieter seine Miete nicht bezahlt, kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dabei müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden.
Wann darf eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
Grundsätzlich darf eine ordentliche Kündigung wegen eines Mietrückstands ausgesprochen werden, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug ist. Dabei sollte der Vermieter dem Mieter zunächst eine angemessene Frist setzen, um den Rückstand auszugleichen. Erst wenn der Mieter auch nach Ablauf dieser Frist die Miete nicht bezahlt hat, kann die ordentliche Kündigung erfolgen.
Formular zum Download
Um die ordentliche Kündigung korrekt auszusprechen, kann ein Formular verwendet werden. In diesem Formular sollten alle relevanten Informationen wie der Name des Mieters, die genaue Höhe des Mietrückstands und die Frist zur Zahlung der offenen Beträge enthalten sein. Ein solches Formular kann online heruntergeladen werden und erleichtert dem Vermieter die Abwicklung des Kündigungsprozesses.
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Fragen und Antworten zum Mietrückstand: ordentliche Kündigung und Formular zum Download FAQ
Was ist ein Mietrückstand?
Ein Mietrückstand tritt auf, wenn der Mieter die vereinbarte Miete nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig bezahlt.
Wann kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückstands aussprechen?
Der Vermieter kann eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückstands aussprechen, wenn der Mieter mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Welche Schritte sind vor der ordentlichen Kündigung wegen Mietrückstands zu beachten?
Bevor der Vermieter eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückstands aussprechen kann, muss er dem Mieter eine Mahnung mit einer angemessenen Frist zur Zahlung des ausstehenden Betrags schicken.