Was ist die Mietkaution?
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter bei Vertragsabschluss an den Vermieter zahlt. Diese Kaution soll dem Vermieter als Absicherung dienen, falls der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder die Mietwohnung beschädigt. Die Höhe der Mietkaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten.
Verrechnung der Mietkaution bei Kündigung
1. Zustand der Wohnung prüfen
Bevor Sie die Mietkaution mit offenen Forderungen verrechnen, müssen Sie den Zustand der Wohnung überprüfen. Dafür ist eine Wohnungsabnahme erforderlich, bei der eventuelle Schäden dokumentiert werden.
2. Offene Forderungen prüfen
Überprüfen Sie genau, ob der Mieter noch offene Mietforderungen hat. Diese können beispielsweise ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostenabrechnungen sein.
3. Verrechnung mit offenen Forderungen
Wenn der Mieter offene Forderungen hat, können Sie die Mietkaution zur Begleichung dieser verwenden. Dazu müssen Sie dem Mieter eine detaillierte Aufstellung der offenen Beträge sowie die Verrechnung mit der Kaution zukommen lassen.
Kostenlose Vorlage zur Verrechnung der Mietkaution
Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage, die Sie für die Verrechnung der Mietkaution bei Kündigung verwenden können:
Vorlage:
Sehr geehrter Mieter,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass noch offene Forderungen in Höhe von [Betrag] bestehen. Wir werden diese Forderungen mit Ihrer hinterlegten Mietkaution in Höhe von [Kaution] verrechnen.
Offene Forderungen:
– Miete für den Monat [Monat]: [Betrag]
– Nebenkostenabrechnung [Jahr]: [Betrag]
Verbleibende Kaution: [Restbetrag]
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag in Höhe von [Restbetrag] umgehend auf unser Konto.
Mit freundlichen Grüßen,
[Vermieter]
Die Verrechnung der Mietkaution bei Kündigung sollte sorgfältig und transparent erfolgen. Achten Sie darauf, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und offene Forderungen genau zu prüfen. Mit der oben genannten Vorlage können Sie die Verrechnung der Mietkaution professionell durchführen.
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FAQ: Wie Kaution bei Kündigung verrechnen – Kostenlose Vorlage
1. Wie hoch darf die Kaution maximal sein?
Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen.
2. Kann die Kaution mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden?
Ja, die Kaution kann mit offenen Mietzahlungen verrechnet werden, falls der Mieter in Zahlungsverzug ist.
3. Muss der Vermieter die Verrechnung der Kaution schriftlich mitteilen?
Ja, der Vermieter muss die Verrechnung der Kaution schriftlich mitteilen und eine detaillierte Aufstellung der Kosten vorlegen.








