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Kündigung während der Probezeit bei Krankheit: Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Möglichkeiten!

Kündigung während der Probezeit bei Krankheit: Erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Möglichkeiten!

Die Probezeit ist eine wichtige Phase in jedem Arbeitsverhältnis, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, festzustellen, ob die Zusammenarbeit langfristig funktioniert. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird und seinen Arbeitsplatz verliert?

Rechte des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer, die während der Probezeit krank werden, haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer, die bereits über die Probezeit hinaus beschäftigt sind. Das bedeutet, dass sie im Krankheitsfall weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Während der Probezeit gilt der allgemeine gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem erkrankten Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit sein Gehalt weiterzuzahlen. Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Arbeitsvertrag.

Kündigung während der Krankheit

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber auch während der Krankheit des Arbeitnehmers das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Allerdings gelten auch hier bestimmte gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Kündigungsschutz im Krankheitsfall

Arbeitnehmer, die krank sind, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht kündigen darf, solange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank ist. Dieser Kündigungsschutz gilt auch während der Probezeit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz im Krankheitsfall nicht absolut ist. Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Krankheit des Arbeitnehmers nicht der alleinige Grund für die Kündigung ist, kann er das Arbeitsverhältnis dennoch beenden.

Arbeitsrechtliche Möglichkeiten

Arbeitnehmer, die während der Probezeit krank werden und gekündigt werden, haben verschiedene arbeitsrechtliche Möglichkeiten, um sich zu wehren. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Kündigungsschutzklage

Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass seine Kündigung während der Probezeit aufgrund seiner Krankheit unwirksam ist, kann er eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war und ob der Arbeitnehmer gegen die Kündigung geschützt ist.

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer, die während der Probezeit krank werden, ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und im Bedarfsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einholen. Nur so können sie sich erfolgreich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zur Wehr setzen und für ihre Interessen eintreten.

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FAQ: Kündigung während der Probezeit bei Krankheit

1. Welche Rechte habe ich, wenn ich während der Probezeit krank werde?

Wenn Sie während der Probezeit krank werden, haben Sie trotzdem Rechte. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht einfach kündigen, nur weil Sie krank sind. Er muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten.

2. Kann mich mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich länger krank bin?

Ihr Arbeitgeber kann Sie während der Probezeit auch kündigen, wenn Sie länger krank sind. Allerdings gelten auch hier bestimmte Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die beachtet werden müssen.

3. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir während der Probezeit kündigt, weil ich krank bin?

Wenn Ihnen während der Probezeit gekündigt wird, weil Sie krank sind, sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung rechtens ist. Es kann sinnvoll sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

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